SKV-Zirkular vom 23.02.1999

(nur die wichtigsten Punkte)

 

Lizenzwesen

Da Fahrer mit Schweizer Kart-Lizenzen auch an nationalen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen dürften, hat die NKK entschieden, dass Fahrer mit ausländischen Lizenzen im Gegenrecht auch an nationalen SKV Veranstaltungen teilnehmen können jedoch nur den Titel eines Kategoriensiegers nicht den eines Schweizermeisters erhalten. Fahrer mit ausländischen Lizenzen müssen über das Sekretariat eine Mechanikerlizenz und einen Einzahlungsschein für die Anmeldung beantragen. Fahrer mit Wohnsitz im Ausland können nach wie vor über einen anerkannten Club und einer Adresse in der Schweiz oder Liechtenstein eine nationale Lizenz beantragen. Diese Fahrer werden in der Wertung wie Schweizer Fahrer behandelt. Für die Kat. Junioren gilt nach wie vor die Art.11.7 für den Erhalt einer Juniorenlizenz ab dem 12.Geburtstag. Im letzten Zirkular hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Natürlich dürfen auch Fahrer des Jahrgangs 1986 weiterhin Mini fahren.

Der genaue Artikel lautet:

Lizenz National Mini 90 und Mini 100: Jeder Fahrer ab dem Kalenderjahr

seines 8. Geburtstag bis zum Ende des Kalenderjahres seines

13.Geburtstag kann eine Lizenz Mini 90 oder Mini 100 beantragen.

Derselbe Fehler hat sich auch in den Kategorien Formula A, ICA, A-150, und Promotion eingeschlichen. Hier gilt nicht 1983 sonder 1984 als Geburtsjahr

für das Mindestalter zur Teilnahme an diesen Kategorien.

Kategorien

Jahrgänge

Formula A / ICA / A-150 / Promotion

1984 oder früher

Junioren

1984 – 1986

Mini90 / Mini100

1986 - 1991

 

 

Anmeldung für SKV Veranstaltungen

Gemäss Protokoll der Veranstaltersitzung vom 7.Januar 1999 erfolgt die Anmeldung für SKV Veranstaltung nur mittels vorgedrucktem Einzahlungsschein durch den Fahrer. Die Einzahlungsscheine werden zusammen mit der Lizenz verschickt. Der Anmeldeschluss beträgt 30 Tage vor der Veranstaltung (Valutadatum auf dem Veranstalterkonto des SKV). Für zu späte Anmeldungen muss das doppelte Startgeld bezahlt werden. Es sind Nachmeldungen bis 1 Stunde vor der Wagenabnahme beim Sportkommissar (doppeltes Startgeld) möglich.

Um den Fahrer entgegen zu kommen wurde mit dem Einverständnis des Veranstalters für das erste Rennen in Wohlen die Anmeldefrist auf den 22. März festgelegt. Es wird allen Fahrern dringendste empfohlen sofort die Lizenzen unter Beilage einer Kopie der Einzahlung zu bestellen.

Begründete Abmeldungen müssen schriftlich 14 Tage vor der Veranstaltung beim Veranstalter vorliegen.

 

Benzin

Die NKK hat in Ihrer Sitzung vom 11.02.1999 beschlossen mit Einheitsbenzin zu fahren. Alle Fahrer müssen an einer in der Ausschreibung festgelegten Tanksäule das Benzin beziehen. Im nächsten Zirkular werden dann auch die homologierten Oele bekanntgegeben. Bei der Registrierung muss der Fahrer die Oelmarke und Mischung bekannt geben. Der TK wird auf dem Platz Vergleichsmessungen mit Referenzmustern durchführen. Diese Sachrichterentscheide haben endgültigen Charakter.

 

Motorenbeschränkungen

Die NKK hat in Ihrer Sitzung vom 11.02.1999 beschlossen, in den Kat. Formula A, ICA Junioren und A-150, die Anzahl der an einem Renntag verwendeten Motoren auf drei Stück zu limitieren. Jeder Motor muss mit einer Zylinderkopfschraube "SKV" ausgerüstet sein. Diese kann bei allen Händler des SKV-Händlers-Pools für Fr.10.—gekauft werden. Bei der Registrierung erhält der Fahrer drei nummerierte Plomben, dass ein Oeffnen des Motors unmöglich ist. Die Plomben dürfen nicht bearbeitet werden, das heisst das vorstehende Stück darf nicht abgeschnitten werden. Im Parc-fermé kann der TK zur Kontrolle alle plombierten Motoren oder die unbenutzten Plomben verlangen.

 

 

Reifen

Da die Reifenmischung in den internationalen Kategorien weicher geworden sind und nach Auskunft der Händler eine Manipulation der weicheren Reifen nicht unbedingt vorteilhaft ist, hat die NKK an ihrer Sitzung vom 11.02.1999 folgendes Reifenreglement beschlossen: