Kart-Renngemeinschaft Zürich

Ausschreibung

Schweizermeisterschaft 2001

Kart-Bahn Wohlen Samstag, 20. Oktober 2001

Kategorien

Formula-A, ICA, A-150 und Junior

Organisation

Die Kart-Renngemeinschaft führt am 20. Oktober auf der Kartbahn Wohlen Final

der Kart-Schweizermeisterschaft durch.

Die vorliegende Ausschreibung wurde durch die NSK des ACS unter REG-Nr. KO1-515N+

genehmigt.

Die Veranstaltung ist in folgenden Kalendern eingetragen: Nationaler Kartsportkalender des ACS.

Für das Organisationskomitee zeichnet sich Rolf Carigiet, Heuelstr. 5 8153 Rümlang,

Tel. 01 817 27 03 / Fax 01-817 34 54 – Internet www.karting.ch

Offizielle:

Rennleiter: Luca Longhi, Rolf Oberer

Zeitnahme/Auswertung: Barbara Oberer, Michèle Carigiet

Technische Kommissare: Sign. Pessi

Rennsekretariat: Caterina Lombardi

Kommissare: ACS Alain Tissot, Ivo Ferretti, Pascal Comtesse

Veranstaltungsgrundlagen:

Die Veranstaltung wird durchgeführt in Uebereinstimmun mit dem Internationalen Sportgesetz der FIA und

seinen Anhängen, dem nationalen Sportreglement des ACS, den Bestimmungen der NSK sowie der

vorliegenden Ausschreibung.

 

Im Falle von Streitigkeiten und Interpretationen ist allein der deutschsprachige Text massgebend.

Zugelassene Fahrzeuge

Alle Fahrzeuge welche den gültigen Bestimmungen der CIK-FIA sowie der NSK entsprechen:

Formula-A, ICA, A-150, Junior

Zugelassene Fahrer

Alle juristischen und natürlichen Personen welche für das laufende Jahr eine gültige Bewerberlizenz besitzen.

Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlizenz entsprechend seinem Fahrzeug sein.

Es sind insbesondere folgende Fahrerlizenzen zugelassen:

-Alle von der NSK des ACS ausgestellten NATionalen und INTernationalen Fahrerlizenzen.

-Lizenzen von einer ASN eines EU-Landes (oder gem.FIA gleichgestellt) im Rahmen der Bestimmungen des

Art. 47 ISG der FIA


Piste

Kartbahn Wohlen Länge 825 m, Breite 8-10 m

Anmeldeschluss

Freitag 5. Oktober 2001

Nennbestätigung

Jeder genannte Fahrer erhält eine Nennbestätigung

Startgeld

Fr. 120.-- pro Fahrer

Einzahlung

Direkt auf das Konto der KRGZ, ZKB Zürich, PC-Konto 80-151-4,

zu Gunsten 1118-0203.275

Austragungsmodus

Entspricht dem Reglement ACS 2001

Treibstoff

Die Verwendung von bleifreiem Einheitskraftstoff ist zwingend vorgeschrieben. Das Benzin muss an der Tankstelle auf der Kartbahn Wohlen bezogen werden.

Verantwortung

Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt gegenüber Bewerber, Fahrer, Helfer und Dritten jede Haftung für Personen- und Sachschaden ab. Jeder Bewerber/Fahrer ist allein für seine Versicherungen verantwortlich.

Gemäss den gesetzlichen Verordnungen und den diesbezüglichen Bestimmungen der NSK des ACS hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 000 000.—für Schäden gegenüber Dritten abgeschlossen. Durch diese Versicherung werden allein die vom Veranstalter oder den Fahrern verursachten Schäden gedeckt. Die von den Teilnehmern und/oder ihren Fahrzeugen erlittenen Schäden sind nicht gedeckt.

Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung gilt während der ganzen Dauer der Veranstaltung, sowohl während den offiziellen Trainingsfahrten und Rennläufen als auch für die Verschiebungen vom Fahrerlager zur Rennstrecke und zurück.

Durch seine Teilnahme an der Veranstaltung verzichtet jeder Bewerber/Fahrer auf irgendwelche Entschädigungansprüche aus Unfällen, die den Bewerbern/Fahrern oder ihren Helfern während des Trainings, beim Rennen, auf der Fahrt von den Parkplätzen zur Rennstrecke und zurück usw. zustossen können. Dieser Verzicht gilt sowohl gegenüber dem FIA, dem ACS, dem Veranstalter als auch gegenüber den verschiedenen Funktionären, den anderen Bewerbern/Fahrern oder ihren Helfern.

Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Haftung

Der Veranstalter behält sich, nach Rücksprache mit der Jury das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Aenderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls diese durch ausserordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Im Uebrigen haftet der Veranstalter nur, soweit die Ausschreibung und Nennung Haftungsausschluss vereinbart ist.


1.1.1.1.1     Offizielle Mitteilungen

Alle Mitteilungen während der Veranstaltung sind auf dem Anschlagbrett ersichtlich und absolut verbindlich.

Preise

Ein Viertel der Teilnehmer erhalten einen Preis.

Diverses

Zelte mit Seitenwänden sind nicht erlaubt. Der Veranstalter bestimmt die Boxenordnung.

Grosse Zelte müssen von mehreren Fahrern belegt werden. Jeder Fahrer hat einen Platz

von maximal 3m x 3m zur Verfügung..

 

Zeitplan, Samstag 20. Oktober 2001 (prov.)

8.00 - 9.15             Administrative Kontrolle und technische Abnahme in der

Reihenfolge Formula A, ICA, Junior, A-150

  9.30               Fahrerbesprechung

    9.45                         Freies Training

10.40               Zeitfahren und Beginn der Rennen

12.00 –13.00             Mittagspause

13.00               Rennläufe

Preisverteilung

Eine Stunde nach Veranstaltungsende auf dem Platz

Kart-Renngemeinschaft Zürich

Rolf Carigiet