Kart-Renngemeinschaft Zürich
Ausschreibung
Schweizermeisterschaft 2001
Kart-Bahn Wohlen Samstag, 20. Oktober 2001
Kategorien
Formula-A, ICA, A-150 und Junior
Organisation
Die
Kart-Renngemeinschaft führt am 20. Oktober auf der Kartbahn Wohlen Final
der Kart-Schweizermeisterschaft
durch.
Die
vorliegende Ausschreibung wurde durch die NSK des ACS unter REG-Nr. KO1-515N+
genehmigt.
Die
Veranstaltung ist in folgenden Kalendern eingetragen: Nationaler
Kartsportkalender des ACS.
Für das
Organisationskomitee zeichnet sich Rolf Carigiet, Heuelstr. 5 8153 Rümlang,
Tel. 01 817 27
03 / Fax 01-817 34 54 – Internet www.karting.ch
Offizielle:
Rennleiter:
Luca Longhi, Rolf Oberer
Zeitnahme/Auswertung:
Barbara Oberer, Michèle Carigiet
Technische
Kommissare: Sign. Pessi
Rennsekretariat: Caterina Lombardi
Kommissare: ACS Alain Tissot, Ivo Ferretti, Pascal Comtesse
Veranstaltungsgrundlagen:
Die
Veranstaltung wird durchgeführt in Uebereinstimmun mit dem Internationalen
Sportgesetz der FIA und
seinen
Anhängen, dem nationalen Sportreglement des ACS, den Bestimmungen der NSK sowie
der
vorliegenden
Ausschreibung.
Im Falle von
Streitigkeiten und Interpretationen ist allein der deutschsprachige Text
massgebend.
Zugelassene Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge
welche den gültigen Bestimmungen der CIK-FIA sowie der NSK entsprechen:
Formula-A,
ICA, A-150, Junior
Zugelassene Fahrer
Alle
juristischen und natürlichen Personen welche für das laufende Jahr eine gültige
Bewerberlizenz besitzen.
Der Fahrer
muss im Besitz einer gültigen Fahrerlizenz entsprechend seinem Fahrzeug sein.
Es sind
insbesondere folgende Fahrerlizenzen zugelassen:
-Alle von der
NSK des ACS ausgestellten NATionalen und INTernationalen Fahrerlizenzen.
-Lizenzen von
einer ASN eines EU-Landes (oder gem.FIA gleichgestellt) im Rahmen der
Bestimmungen des
Art. 47 ISG
der FIA
Piste
Kartbahn
Wohlen Länge 825 m, Breite 8-10 m
Anmeldeschluss
Freitag 5. Oktober 2001
Nennbestätigung
Jeder genannte
Fahrer erhält eine Nennbestätigung
Startgeld
Fr. 120.-- pro
Fahrer
Einzahlung
Direkt auf das
Konto der KRGZ, ZKB Zürich, PC-Konto 80-151-4,
zu Gunsten
1118-0203.275
Austragungsmodus
Entspricht dem
Reglement ACS 2001
Treibstoff
Die Verwendung
von bleifreiem Einheitskraftstoff ist zwingend vorgeschrieben. Das Benzin muss
an der Tankstelle auf der Kartbahn Wohlen bezogen werden.
Verantwortung
Jeder
Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter lehnt
gegenüber Bewerber, Fahrer, Helfer und Dritten jede Haftung für Personen- und
Sachschaden ab. Jeder Bewerber/Fahrer ist allein für seine Versicherungen
verantwortlich.
Gemäss den
gesetzlichen Verordnungen und den diesbezüglichen Bestimmungen der NSK des ACS
hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
CHF 5 000 000.—für Schäden gegenüber Dritten abgeschlossen. Durch diese
Versicherung werden allein die vom Veranstalter oder den Fahrern verursachten
Schäden gedeckt. Die von den Teilnehmern und/oder ihren Fahrzeugen erlittenen
Schäden sind nicht gedeckt.
Die
Veranstalter-Haftpflichtversicherung gilt während der ganzen Dauer der
Veranstaltung, sowohl während den offiziellen Trainingsfahrten und Rennläufen
als auch für die Verschiebungen vom Fahrerlager zur Rennstrecke und zurück.
Durch seine
Teilnahme an der Veranstaltung verzichtet jeder Bewerber/Fahrer auf
irgendwelche Entschädigungansprüche aus Unfällen, die den Bewerbern/Fahrern
oder ihren Helfern während des Trainings, beim Rennen, auf der Fahrt von den
Parkplätzen zur Rennstrecke und zurück usw. zustossen können. Dieser Verzicht
gilt sowohl gegenüber dem FIA, dem ACS, dem Veranstalter als auch gegenüber den
verschiedenen Funktionären, den anderen Bewerbern/Fahrern oder ihren Helfern.
Diese
Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen
Beteiligten gegenüber wirksam.
Haftung
Der
Veranstalter behält sich, nach Rücksprache mit der Jury das Recht vor, alle
durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden
angeordneten Aenderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die
Veranstaltung abzusagen, falls diese durch ausserordentliche Umstände bedingt
ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Im Uebrigen haftet
der Veranstalter nur, soweit die Ausschreibung und Nennung Haftungsausschluss
vereinbart ist.
Alle
Mitteilungen während der Veranstaltung sind auf dem Anschlagbrett ersichtlich
und absolut verbindlich.
Preise
Ein Viertel
der Teilnehmer erhalten einen Preis.
Diverses
Zelte mit
Seitenwänden sind nicht erlaubt. Der Veranstalter bestimmt die Boxenordnung.
Grosse Zelte
müssen von mehreren Fahrern belegt werden. Jeder Fahrer hat einen Platz
von maximal 3m
x 3m zur Verfügung..
Zeitplan, Samstag 20. Oktober 2001 (prov.)
8.00 - 9.15 Administrative Kontrolle und
technische Abnahme in der
Reihenfolge
Formula A, ICA, Junior, A-150
9.30 Fahrerbesprechung
9.45 Freies Training
10.40 Zeitfahren
und Beginn der Rennen
12.00 –13.00 Mittagspause
13.00 Rennläufe
Preisverteilung
Eine Stunde
nach Veranstaltungsende auf dem Platz
Kart-Renngemeinschaft
Zürich
Rolf Carigiet